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                                                   Kurbeitrag          

Der Kurbeitrag (auch Kurtaxe genannt) berechnet sich ohne Ausnahme nach der Anzahl der Übernachtungen.

Die Höhe des Kurbeitrags ist nach Kurzone 1 und 2 sowie nach Haupt- und Nebensaison gestaffelt.

Zur Hauptsaison wird auch die Zeit um Ostern und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gerechnet.

Duhnen und Döse gehören zur Kurzone 1 und damit fallen ab 2017 folgende Kurbeiträge für den Gast an:

A - Hauptsaison
01.05. - 31.10. sowie Ostern  und Weihnachten/Silvester   2,60 € pro Person und Tag
B - Nebensaison
01.11. - 30.04. (Ausnahmen siehe oben)  1,60 €  pro Person und Tag

Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 10.04.-23.04., 01.05.-31.10. und 23.12.-31.12.,
als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres.
Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Schwerbehinderte (GdB100) sind von der Zahlung des Kurbeitrages befreit. 

Die Strandbenutzungsgebühr ist im Kurbeitrag enthalten. Weitere Details finden Sie in der Tourismusabgabensatzung der Stadt Cuxhaven

Bitte beachten:

Die hier genannten Saisonzeiten der Stadt Cuxhaven gelten nur  für den Kurbeitrag

Unsere Miet-Saisonzeiten lt. unserer Preisliste sind nicht mit diesen Zeiten identisch.

Für die Mietpreise gelten die Saison-Zeiten in unserer Preisliste!

Als Vermieter sind wir verpflichtet diese Abgaben von unseren Gästen einzuziehen und an die Stadt Cuxhaven abzuführen.
Wir haben mit der Durchführung unsere Objektbetreuung vor Ort beauftragt, die Ihnen bei Anreise die Kurkarten aushändigt.

www.ferienhaus-cuxhaven.de

  (Alle Angaben ohne Gewähr)

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